Steuervorteil für Selbstzahler:
Nutzen Sie den Steuervorteil durch "haushaltsnahe Dienstleistungen".
Wer steuerpflichtig ist, kann die Rechnung beim Finanzamt geltend machen und damit direkt die Steuerschuld senken. Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ stammt übrigens ursprünglich aus dem Einkommenssteuerrecht. Wer Dritte mit Aufgaben im Haushalt kostenpflichtig beauftragt, kann sich bis zu 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer zurückholen. Dabei gilt die Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Kalenderjahr.
Weitere Details erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.