Leistungen der Pflegeversicherung:
Meine Rechnung müssen Sie nicht selber zahlen. Ihre Pflegekasse übernimmt bei einem vorhandenen Pflegegrad (PG) von mindesten PG 1 folgende Leistungen:
Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI:
Ein Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125,- EUR monatlich.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Zur stundenweise Entlastung der Pflegeperson, wenn diese aus privaten Gründen verhindert ist. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 in Höhe von 1.612,- EUR jährlich.
Pflegegeld nach § 37 SGB XI
Durch das Pflegegeld besteht die Möglichkeit, sich Unterstützungsleistungen "einzukaufen". Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad und wird ab Pflegegrad 2 bezahlt.
Weitere Leistungen sind möglich, bitte sprechen Sie mich an.