Senioren- und Alltagsassistenz Renz
Mit Herz und Empathie

Leistungen der Pflegeversicherung:

Meine Rechnung müssen Sie nicht selber zahlen. Ihre Pflegekasse übernimmt bei einem vorhandenen Pflegegrad (PG) von mindesten PG 1 folgende Leistungen:

Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI:
Ein Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125,- EUR monatlich.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Zur stundenweise Entlastung der Pflegeperson, wenn diese aus privaten Gründen verhindert ist.  Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 in Höhe von 1.612,- EUR jährlich.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI
Durch das Pflegegeld besteht die Möglichkeit, sich Unterstützungsleistungen "einzukaufen". Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad und wird ab Pflegegrad 2 bezahlt.


Weitere Leistungen sind möglich, bitte sprechen Sie mich an.

Infos der Verbraucherzentrale



 
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